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Allgemeine Geschäftsbedingungen: DiSi-Fishing
Veranstalter : Reiseveranstalter der von Ihnen angefragten oder gebuchten Reise ist die Fa. DiSi-Fishing Inhaber und gesetzlicher Vertreter: D.Sigmund 1. Abschluss des Reisevertrages 1, Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter, DiSi-Fishing, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 14 Tage an. Bei einer Anmeldung per Internet ist das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung das bindende Angebot. 2, Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen ein zustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. 3, Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss bestätigt der Reiseveranstalter dem Reisenden die Reise, das kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail sein. 4, Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt. 5, Die Buchung beinhaltet im Wesentlichen die Bereitstellung von Unterkunft, Boot und gesondert zu buchende Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind grundsätzlich mit der Buchung zu bestellen. 6, Buchungen die sich auf weniger als eine Woche beziehen können grundsätzlich nur kurzfristig (ca. 14 Tage) vor Reiseantritt getätigt werden, vorausgesetzt dass die gewünschte Buchungsgegenstände verfügbar sind. 2. Bezahlung 1, Bei Abschluss des Reisevertrages wird durch die Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig, es sei denn, in der Ausschreibung ist etwas anderes bestimmt. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, der Restbetrag bei Ankunft, spätestens mit der Endabrechnung in Bar fällig. 2, Bei Vertragsabschluß innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ist der Reisende verpflichtet, den vollen Reisepreis nach Bestätigung der Durchführbarkeit bei Ankunft zu zahlen. 3. Leistungen 1, Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt/Katalog/Internet etc.) und aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung weniger oder andere Leistungsbestandteile, gelten alleine die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisende zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden sind in der Reisebestätigung aufzunehmen. 2, Die enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3, Für die An- und Abreise ist alleinig der Reisende und oder seine Mitreisenden selbst und auf eigene Kosten und Gefahr verantwortlich. Als An- und Abreisetag wird bei Wochenbuchungen immer der Samstag festgesetzt, die gebuchten Gegenstände wie Unterkunft, Boot, Campingfläche oder Wohnwagenstellplatz, sowie gebuchte Zusatzleistungen werden den Reisenden ab 9.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung gestellt. Bei Ankunft kann für die gebuchten Gegenstände eine Kaution in Höhe von 200.- € erhoben werden, deren Rückgabe an den Veranstalter in einwandfreiem Zustand zu erfolgen hat, ansonsten haftet der Nutzer in vollem Umfang. 4. Leistungs- und Preisänderungen 1, Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 2, Grundsätzlich verbindlich für beide Seiten sind die Preise aus den Ausschreibungen und wie Sie mit der Buchung bestätigt wurden. 5. Rücktritt durch den Reisenden 1, Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 2, Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch wird in einem prozentualen Verhältnis pro Person zum Reisepreis, bei Bootsausleihe, Unterkünften pro Ausleihe und Unterkunft pauschal berechnet. ***) Bootsmieten und Unterkünfte oder Ferienhäuser bei eigener Anreise - bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises, mindestens 50,00 € pro Unterkunft - ab 59. Tag bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises - ab 34. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtreisepreises 3, Erfolgt der Rücktritt bei den Reisen nach Ziffer 5/2 ***) am Tag der Anreise oder erscheint der Reisende nicht, werden 95 % des Gesamtreisepreises geschuldet. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 1, Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Reiseveranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen anrechnen lassen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 7. Kündigung infolge höherer Gewalt 1, Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Z.B Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, dasselbe gilt für nichtvorhersehbare Änderungen des Gesetzes des Gastgeberlandes, so übernimmt der Reiseveranstalter diesbezüglich keine Haftung. 8. Gewährleistung und Abhilfe 1, Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann auch eine gleichwertige Ersatzleistung sein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 9. Mitwirkung 1, Unternimmt der Reisende bei auftretenden Leistungsstörungen nicht die ihm zumutbaren Schritte, um evt. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, so kann dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu einer Kürzung der Ansprüche des Reisenden führen. 2, Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter direkt mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. 10. Haftungsbeschränkung 1, Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder - soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2, Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung je Reisenden und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des einfachen Reisepreises beschränkt. Etwaige darüber hinausgehende 3, Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen vermittelt und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet worden sind. 3, Wenn für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder gesetzlichen Bestimmungen berufen. 11. Ausschluss von Ansprüchen, Geltendmachung und Verjährung 1, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. 12. Gerichtsstand 1, Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 2, Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters. 13. Versicherungen Jedem Reisenden, auch Mitreisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, da diese im Reisepreis nicht enthalten ist und vom Veranstalter nicht angeboten wird. Der Abschluss weiterer Versicherungen ist vom Reisenden im Einzelfall abzuwägen. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. DiSi-Fishing - Wallercamp Bed and Breakfast Via A.Selmi 676 M+R+P I - 45038 Polesella Italien - Tel .+ Fax : +39 0425 16 85 402 Handy : IT. +39 345 715 47 90 |
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